Sanitär- und Installationstechnik vom Profi.
Sie haben Bedarf an Sanitär- und Installationstechnik vom Fachmann? Dann sollten wir uns unterhalten. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Was wir tun.
Steuerabzug für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz.
Wir sind im Besitz einer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Eine Kopie der Freistellungsbescheinigung des Finanzamts Pforzheim können Sie hier einsehen. Ein Original händigen wir Ihnen bei einer Zusammenarbeit gern aus.